Ihre Rechte nach der DSGVO

Das Recht ist auf Ihrer Seite.

Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen durchsetzbare Rechte gegenüber jeder Organisation, die Ihre Daten verarbeitet. Die meisten Menschen nutzen sie nie. Darauf verlassen sich die Unternehmen.

Elf Rechte

Wissen Sie genau, was Ihnen zusteht.

Diese Rechte gelten gegenüber jedem Unternehmen, das in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet — unabhängig vom Firmensitz.

  1. Art. 13–14

    Recht auf Information

    Sie müssen klar und vorab erfahren, wer Ihre Daten erhebt, warum, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange.

  2. Art. 15

    Auskunftsrecht

    Sie können eine Kopie aller personenbezogenen Daten verlangen, die ein Unternehmen über Sie speichert — samt Herkunft und Empfängern. Die Frist beträgt einen Monat.

  3. Art. 16

    Recht auf Berichtigung

    Unrichtige oder unvollständige Daten über Sie müssen unverzüglich berichtigt werden.

  4. Art. 17

    Recht auf Löschung

    Werden Daten nicht mehr benötigt, wurden sie unrechtmäßig verarbeitet oder widerrufen Sie Ihre Einwilligung, müssen sie gelöscht werden.

  5. Art. 18

    Recht auf Einschränkung

    Solange ein Streit geklärt wird, können Sie verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten eingefroren wird.

  6. Art. 20

    Recht auf Datenübertragbarkeit

    Sie können Ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format mitnehmen.

  7. Art. 21

    Widerspruchsrecht

    Sie können einer Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen widersprechen — und Direktwerbung jederzeit ohne Begründung.

  8. Art. 22

    Schutz vor automatisierten Entscheidungen

    Sie müssen sich keinen Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung unterwerfen, die allein ein Algorithmus trifft.

  9. Art. 77

    Beschwerderecht

    Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, insbesondere in Ihrem Wohnsitz- oder Arbeitsland.

  10. Art. 79

    Recht auf gerichtlichen Rechtsbehelf

    Sie können Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter direkt verklagen — unabhängig von jeder Behörde.

  11. Art. 82

    Recht auf Schadenersatz

    Wer durch einen Verstoß einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, hat Anspruch auf Schadenersatz.

Warnsignale

Ist Ihnen das passiert?

Kommt Ihnen etwas davon bekannt vor, wurden Ihre Rechte möglicherweise verletzt — und Ihnen steht womöglich Schadenersatz zu.

  • Ein Unternehmen hat Ihr Auskunftsersuchen abgelehnt, ignoriert oder nur teilweise beantwortet
  • Sie wurden über eine Datenpanne informiert — oder haben aus der Presse davon erfahren
  • Sie erhalten weiterhin Werbung, obwohl Sie widersprochen oder sich abgemeldet haben
  • Ihre Daten sind dort aufgetaucht, wo sie nie hätten sein dürfen
  • Ein automatisiertes System hat Ihnen Kredit, Versicherung oder eine Stelle verweigert
  • Ihr Arbeitgeber überwacht Sie auf eine Weise, die Ihnen niemand erklärt hat
  • Eine Website hat Sie getrackt, obwohl Sie Cookies abgelehnt haben
  • Gesundheits-, biometrische oder andere sensible Daten über Sie wurden offengelegt

Bevor Sie uns kontaktieren

Sichern Sie alles.

  • Bewahren Sie alle E-Mails, Briefe, Benachrichtigungen und Screenshots zum Vorfall auf.
  • Notieren Sie die Daten — wann es passiert ist, wann Sie davon erfahren und wann Sie sich beschwert haben.
  • Nehmen Sie keinen Vergleich an und unterschreiben Sie keinen Verzicht, bevor Sie sich beraten lassen haben.
  • Achten Sie auf Verjährungsfristen. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB). Warten Sie nicht.

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinem Sachverhalt ab.

Vertrauliche Meldung

Man hat Ihnen Ihre Daten genommen. Ziehen Sie die Verantwortlichen zur Rechenschaft.

Schildern Sie uns, was passiert ist. Jede Meldung wird vertraulich von einer auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft.